Durch die Verabschiedung der europĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde eine einheitliche Grundlage fĂŒr den Datenschutz in Europa geschaffen. Ihre Daten werden daher vorwiegend durch Unternehmen verarbeitet, fĂŒr die DS-GVO Anwendung findet. Sollte doch die Verarbeitung durch Dienste Dritter auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union oder des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums stattfinden, so mĂŒssen diese die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfĂŒllen. Das bedeutet, die Verarbeitung erfolgt aufgrund besonderer Garantien, wie etwa die von der EU-Kommission offiziell anerkannte Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus oder der Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen, der so genannten âStandardvertragsklauselnâ. Soweit wir aufgrund der Unwirksamkeit des sog. âPrivacy Shieldsâ, nach Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO die ausdrĂŒckliche Einwilligung in die DatenĂŒbermittlung in die USA von Ihnen einholen, weisen wird diesbezĂŒglich auf das Risiko eines geheimen Zugriffs durch US-Behörden und die Nutzung der Daten zu Ăberwachungszwecken, ggf. ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten fĂŒr EU-BĂŒrger, hin.